ErwGr. 3

REG_2025_14 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Bestimmte Aspekte der Konstruktion und des Baus von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten sind bereits durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union abgedeckt, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), die Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6), die Richtlinie 2006/42/EG und die Richtlinien 2014/30/EU (7) und 2014/53/EU (8) des Europäischen Parlaments und des Rates.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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