ErwGr. 6

REG_2025_146 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Zoxamid in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde kam zu dem Schluss, dass alle Datenanforderungen erfüllt sind und dass die vom Antragsteller beantragte Änderung der RHG auf der Grundlage einer Bewertung der Verbraucherexposition akzeptiert werden kann, aus der hervorgeht, dass die kurz- und langfristige Aufnahme von Rückständen, die auf die Verwendung von Zoxamid zurückzuführen ist, gemäß den landwirtschaftlichen Verfahren in Bezug auf Zwiebeln, Knoblauch und Schalotten wahrscheinlich kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher darstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2025

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