ErwGr. 2

REG_2025_1913 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen

Die Hauptziele des durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bestehen darin, die Mitgliedstaaten und Regionen dabei zu unterstützen, soziale Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erreichen und den Arbeitsmarkt zu aktivieren und so die Grundsätze und Kernziele der Europäischen Säule sozialer Rechte zu verwirklichen. Die Neuausrichtung der Mittel im Rahmen des ESF+ sollte den sozialen Ansatz des Fonds nicht beeinträchtigen, sondern vielmehr seine Möglichkeiten zur Bekämpfung von Ungleichheit stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

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