ErwGr. 5

REG_2025_1913 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen

Mit dem „Gemeinsamen Weißbuch der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 19. März 2025 zur europäischen Verteidigung — Bereitschaft 2030“ wird der Weg für eine echte europäische Verteidigungsunion geebnet, unter anderem indem die Mitgliedstaaten angehalten werden, massiv in die Verteidigung und Cybersicherheit zu investieren, einschließlich in Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck und in die zivile Vorsorge, was mit Sozialausgaben, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Weiterbildungs- und Umschulungsangeboten einhergehen sollte. In diesem Zusammenhang werden in der Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 mit dem Titel „Die Union der Kompetenzen“ (im Folgenden „Mitteilung zu der Union der Kompetenzen“) Maßnahmen zur Behebung von Kompetenzlücken und Kompetenzmängeln in der Union dargelegt, unter anderem durch den verbesserten und gestrafften Kompetenzpakt, auf den in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sowie durch ihre groß angelegten Partnerschaften, insbesondere die groß angelegte Partnerschaft für Luft- und Raumfahrt und Verteidigung. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, Anreize im Rahmen des ESF+ zu schaffen, um die Kompetenzentwicklung in der Verteidigungsindustrie zu erleichtern. Um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umverteilung von Ressourcen für die Entwicklung von Kompetenzen in der Rüstungsindustrie einzuräumen, sollten die für diese Entwicklung zugewiesenen Beträge nicht den Anforderungen hinsichtlich der thematischen Konzentration unterliegen, sondern dann berücksichtigt werden, wenn sie zu diesen Anforderungen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

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