Aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds können innerhalb ihres jeweiligen Umfangs der Unterstützung bereits Investitionen unterstützt werden, die zu den Zielen der „Plattform für strategische Technologien für Europa“ (STEP), eingesetzt durch die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) beitragen, mit der die technologische Führungsrolle Europas gestärkt werden soll. Um weitere Anreize für Investitionen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds in diesen kritischen Bereichen zu schaffen, sollte die Beschränkung des Gesamtbeitrags des EFRE und des Kohäsionsfonds zu diesen Prioritäten aufgehoben und die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine höhere Vorfinanzierung für entsprechende Programmänderungen zu erhalten, erweitert werden. Die Prioritäten zur Unterstützung von Investitionen, die zu Zielen der STEP beitragen, sollen im Rahmen eines Antrags auf Programmänderung, der der Kommission bis spätestens 31. März 2025 vorgelegt wurde, die außerordentliche einmalige Vorfinanzierung erhalten, die zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags Anwendung fand.
Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten zur Finanzierung produktiver Investitionen, die zu den STEP-Zielen beitragen, in anderen Unternehmen als KMU für alle Mitgliedstaaten und Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter dem EU-27-Durchschnitt gelten, wobei ein Schwerpunkt weiterhin auf KMU liegt. Solche Investitionen sollten auch in Regionen möglich sein, in denen sie die industrielle Anpassung im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel erleichtern, einschließlich digitaler Kapazitäten in den Bereichen Cloud-Computing, KI und Hochleistungsrechnen und der Dekarbonisierung und Kreislauffähigkeit von Produktionsverfahren und Produkten, z. B. in der Automobilindustrie oder in energieintensiven Wirtschaftszweigen. Darüber hinaus sollte die für Investitionen, die zu den STEP-Zielen beitragen, vorgesehene Möglichkeit, produktive Investitionen in anderen Unternehmen als KMU aus dem mit der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichteten Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) zu finanzieren, auf alle Investitionen ausgeweitet werden, wobei ein Schwerpunkt weiterhin auf KMU liegt, sofern solche Investitionen unter anderem für die Umsetzung des Plans für einen gerechten Übergang und die Schaffung von Arbeitsplätzen nötig sind.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025
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