ErwGr. 15

REG_2025_1914 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung

Wasser spielt eine entscheidende Rolle als Ressource für die Sicherheit der Ernährungs-, Energie- und Wirtschaftssysteme. Die Rolle von Wasser als Ressource ist auch ein zentraler Aspekt für die Gewährleistung von Klimaresilienz. Angesichts der Herausforderungen, die sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen ergeben, sollten weitere Investitionen in die Resilienz der Wasserversorgung gefördert werden. Dringend sollte die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen gefördert, die Wassereffizienz verbessert, die Wasserknappheit bekämpft und Fortschritte auf dem Weg zu einem Europa mit resilienter Wasserversorgung erzielt werden. Dies erfordert umfangreiche Investitionen, u. a. in die Wiederverwendung von Wasser zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, blaue Biotechnologie, Infrastruktur zur Prävention von Wasserstress und Dürre, die Einführung naturbasierter Lösungen, die ökologische Wiederherstellung von Süßwasser-Ökosystemen und eine bessere Abwasserbehandlung. Für Menschen, die in Regionen leben, die besonders von Wasserknappheit betroffen sind, kann auch Entsalzung eine zentrale Rolle für die Sicherstellung des Zugangs zu Wasser spielen, vorausgesetzt sie erfolgt entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2025 zu einer Europäischen Strategie für die Resilienz der Wasserversorgung auf nachhaltige Weise, und sollte somit ebenfalls für eine Unterstützung infrage kommen. Daher sollte in das spezifische Ziel im Rahmen des politischen Ziels 2 ein Verweis auf den sicheren Zugang zu Wasser, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, einschließlich einer integrierten Wasserbewirtschaftung, und eine resiliente Wasserversorgung aufgenommen werden, um ein proaktives, risikobasiertes Management und eine bessere Vorsorge zu ermöglichen. Für die für dieses spezifische Ziel festgelegten neuen speziellen Prioritäten sollte ebenfalls eine zusätzliche einmalige Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der eingeplanten Beträge gewährt und die Möglichkeit, einen höheren Kofinanzierungssatz zu beantragen, eingeräumt werden, um Anreize für wichtige Investitionen in diesem Bereich zu schaffen. Es sollte außerdem möglich sein, Unterstützung aus dem JTF für wasserbezogene Investitionen zu gewähren, wenn mit derartigen Investitionen akuter Wasserstress bewältigt, die Klimaresilienz verstärkt und der Übergang zu einer nachhaltigen, diversifizierten lokalen Wirtschaft unterstützt werden soll, auch wenn kein unmittelbarer Zusammenhang mit Vorhaben zur Wiederherstellung von Flächen besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

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