ErwGr. 4

REG_2025_1975 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Am 18. Oktober 2015 hat der Rat die Erklärung 2015/C 345/01 (4) angenommen, in der er zur Kenntnis nahm, dass die Zusage, alle Nuklearsanktionen der Union gemäß dem JCPOA aufzuheben, den in diesem Aktionsplan festgelegten Streitbeilegungsmechanismus und die Wiedereinführung von Sanktionen der Union im Falle einer erheblichen Nichterfüllung seitens Iran seiner im Rahmen des JCPOA eingegangenen Verpflichtungen unberührt lässt. Darüber hinaus verpflichtete sich der Rat, alle Nuklearsanktionen der Union, die ausgesetzt oder aufgehoben worden sind, im Falle einer erheblichen Nichterfüllung seitens Iran der von ihm im Rahmen des Aktionsplans eingegangenen Verpflichtungen nach einer gemeinsamen Empfehlung der Hohen Vertreterin, Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs an den Rat, unverzüglich wieder einzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.09.2025

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