ErwGr. 6

REG_2025_1988 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen

Am 23. März 2022 legte die Agentur das Dossier nach Anhang XV vor, das am 13. Januar 2023 geändert und abgeschlossen wurde (im Folgenden „Dossier“) (8). Aus dem Dossier geht hervor, dass in der Union jährlich etwa 30 000 Tonnen Feuerlöschschäume von rund 25 Unternehmen hergestellt werden. Trotz früherer Beschränkungen für bestimmte PFAS in Feuerlöschschäumen enthalten 18 000 Tonnen (60 %) der derzeit formulierten Menge in Tonnen von Feuerlöschschäumen PFAS. In dem Dossier wurde eine jährliche Gesamtemission von rund 470 Tonnen PFAS aus Formulierung, Ausbildung und Verwendung bei Brandereignissen geschätzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2025

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