ErwGr. 3

REG_2025_1988 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen

Im Jahr 2019 forderte der Rat der Europäischen Union die Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung aller nicht wesentlichen Verwendungen von PFAS auszuarbeiten (3). Im Jahr 2020 forderte das Europäische Parlament die Kommission nachdrücklich auf, feste Fristen zu setzen, um einen zügigen schrittweisen Ausstieg aus allen nicht wesentlichen Verwendungen von PFAS sicherzustellen (4). In der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien (5) wies die Kommission darauf hin, dass PFAS besondere Aufmerksamkeit erfordern, und schlug daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um gegen die Verwendung von und die Kontamination mit PFAS vorzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2025

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