ErwGr. 2

REG_2025_2006 · zur Berichtigung und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mit der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) werden spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsmäßigen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen eingeführt. Daher sollten Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets, die unter die genannte Richtlinie fallen, von der Verordnung (EU) 2023/1670 ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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