ErwGr. 5

REG_2025_2006 · zur Berichtigung und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 40 Absätze 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) enthält umfassende Bestimmungen zur Vorbeugung einer Umgehung und gilt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1781 für Produkte, die der Verordnung (EU) 2023/1670 unterliegen. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2023/1670 ist daher nicht mehr erforderlich und sollte gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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