ErwGr. 15

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Wissenschaftlichen Gutachten zufolge sind die Fänge von Pollack (Pollachius pollachius) im Rahmen der Freizeitfischerei in den ICES-Untergebieten 8, 9 und 10 und den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 nicht unerheblich. Es ist daher angezeigt, Beschränkungen der Freizeitfischerei in diesen Gebieten beizubehalten. Zum Schutz der Laichgründe und zur Begrenzung des Fangs von Jungfischen darf vom 1. Januar bis zum 30. April in der Freizeitfischerei kein Pollackexemplar gefangen und an Bord behalten werden, und für den Rest des Jahres könnte der Fang von höchstens zwei Exemplaren zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 REG_2025_202 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 REG_2025_202 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.