ErwGr. 29

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Makrele (Scomber scombrus), Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) im Nordostatlantik sind Gegenstand von Konsultationen der Küstenstaaten über das Fischereimanagement für diese Bestände, und diese Bestände werden auch durch die NEAFC verwaltet. Die Union hat auf der Grundlage der vom Rat am 10. Oktober 2024 gebilligten Standpunkte an diesen Konsultationen teilgenommen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen wurden in den vereinbarten Niederschriften festgehalten, und zwar für skandinavischen Atlantikhering im Nordostatlantik für 2025, unterzeichnet am 18. Oktober 2024, Blauen Wittling im Nordostatlantik für 2025, unterzeichnet am 16. Oktober 2024 und Makrele im Nordostatlantik für 2025, unterzeichnet am 22. Oktober 2024. Auf ihrer Jahrestagung 2024 hat die NEAFC Empfehlungen zu Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für skandinavischen Atlantikhering, Blauen Wittling und Makrele für 2025 angenommen. Es ist daher angezeigt, die TACs für skandinavischen Atlantikhering, Blauen Wittling und Makrele im Nordostatlantik in der Höhe der Fangmöglichkeiten festzusetzen, die in den jeweiligen vereinbarten Niederschriften der Küstenstaaten und in den NEAFC-Empfehlungen vereinbart wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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