ErwGr. 20

REG_2025_2033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 296/2014 vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (6) festgelegten Verbote, insbesondere Transaktionsverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, umgangen werden. Ein Verbot von Transaktionen mit diesen Kryptowerten ist eine notwendige Maßnahme, um dies zu verhindern, wobei gleichzeitig ein begrenzter Zeitraum vorzusehen ist, um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender Verträge zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2025

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