REG_2025_2033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, einschließlich der Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“, auch Mitgliedstaaten, abzielen. Diese Situation könnte dazu führen, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland verloren gehen, ohne dass die Möglichkeit für einen geordneten Rückzug besteht. Vor diesem Hintergrund ist es angesichts der Tatsache, dass Unternehmen in der Union dringend empfohlen wird, alle möglichen Schritte zur Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland zu unternehmen und dort keine neuen Geschäftstätigkeiten aufzunehmen, angezeigt, die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen zu verlängern, damit die Unternehmen aus der Union so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen ermöglicht wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.
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