1.„Nulllast“ bezeichnet einen Zustand, in dem der Eingang eines externen Netzteils an das Stromnetz angeschlossen ist, aber kein Leistungsausgang mit einer Primärlast verbunden ist;
2.„Basisspannungs-EPS“ bezeichnet ein externes Netzteil, das kein Niederspannungs-EPS ist;
3.„Effizienz bei niedriger Last“ bezeichnet die Effizienz im Betrieb bei 10 % der Ausgangsleistung laut Typenschild;
4.„durchschnittliche Effizienz im Betrieb“ bezeichnet den Durchschnitt der Werte für die Effizienz im Betrieb bei 25 %, 50 %, 75 % und 100 % der Ausgangsleistung laut Typenschild;
5.„Mehrspannungs-EPS“ bezeichnet ein externes Netzteil, das in der Lage ist, Wechselstrom aus dem Stromnetz in mehr als eine Ausgangsspannung umzuwandeln und diese Spannungen gleichzeitig an mehr als einen Leistungsausgang zu liefern;
6.„dynamisches externes Netzteil“ bezeichnet ein externes Netzteil, das so ausgelegt ist, dass es eine Höchstleistung nur für einen kurzen Zeitraum von etwa einigen Minuten bereitstellen kann, an den sich ein Zeitraum einer niedrigeren Leistung anschließt, die auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann und auch als garantierte Leistung bezeichnet wird;
7.„garantierte Leistung“ bezeichnet die von einem dynamischen Netzteil bereitgestellte niedrigere Leistung, die auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann;
8.„externes Netzteil mit vom Nutzer wählbarer Spannung“ bezeichnet ein Einzelspannungs-EPS, bei dem der Nutzer mehr als eine Ausgangsspannung wählen kann;
9.„Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand gemäß Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (;1)
10.„USB-Type-C-Port“ bezeichnet einen Port eines externen Netzteils, der die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllt;
11.„interoperables externes Netzteil“ bezeichnet ein AC-DC-EPS, das die in Anhang II Nummer 3 Buchstabe b dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt;
12.„Elektrogehäuse“ bezeichnet ein Gehäuse für elektrische oder elektronische Geräte, das dazu dient, einen elektrischen Schlag der Endnutzer zu verhindern und den Inhalt vor der Umgebung zu schützen.
Die Geräte können z.
B. auf genormten Befestigungsschienen befestigt sein.
Steckdosenkästen in Wänden oder ähnlichen Gebäudestrukturen, die dazu bestimmt sind, elektrische Steckdosen, Schalter oder ähnliche Vorrichtungen aufzunehmen, gelten nicht als Elektrogehäuse im Sinne dieser Verordnung;
13.„Elektrowerkzeug“ bezeichnet elektrisches oder elektronisches Werkzeug, das unter die in Anhang II Nummer 6 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( genannte Kategorie fällt;2)
14.„Ladesockel“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das durch Stromleitung — entweder über einen direkten Kontakt oder über einen festen, an seinem Hauptkörper befestigten Steckverbinder — mit einem batteriebetriebenen Produkt verbunden ist, das zum Aufladen in dem Ladesockel platziert wird.
Ein Ladesockel mit einem innerhalb derselben Einheit integrierten Netzteil, der die in Artikel 2 Nummer 1 dieser Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, ist ein externes Netzteil;
15.„Power-over-Ethernet-Injektor“ bezeichnet ein externes Netzteil, das über einen oder mehrere Ethernet-Eingangsports und/oder einen oder mehrere Ethernet-Ausgangsports verfügt und in der Lage ist, Leistung an ein oder mehrere Verbraucherprodukte abzugeben, die mit dem/den Ethernet-Ausgangsport(s) verbunden sind;
16.„Spitzenleistungsbedarf“ bezeichnet die maximale, über der Ausgangsleistung laut Typenschild liegende Leistung, die dem Verbraucherprodukt, das von dem externen Netzteil versorgt wird, während eines sehr kurzen Zeitraums im Normalbetrieb bereitgestellt werden kann;
17.„feste Ausgangsspannungen“ bezeichnet eine Reihe definierter Standardausgangsspannungen eines adaptiven externen Netzteils.
Die festen USB-PD-Spannungen betragen 5 V, 9 V, 15 V, 20 V, 28 V, 36 V und 48 V;
18.„USB-Type-C-Anschluss“ bezeichnet einen Anschluss, der die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllt;
19.„Ports mit geteilter Kapazität“ bezeichnet Leistungsausgänge eines externen Netzteils, bei denen die Summe der Ausgangsleistungen laut Typenschild im Einzelbetrieb größer ist als die bei gleichzeitigem Betrieb maximal erreichbare kombinierte Ausgangsleistung;
20.„interoperables externes Netzteil der Klasse I“ bezeichnet ein interoperables externes Netzteil, das im Einklang mit internationalen Normen über mindestens eine Vorrichtung zum Basisschutz sowie einen Anschluss an einen Schutzleiter für den Fehlerschutz verfügt;
21.„interoperables externes Netzteil der Klasse II“ bezeichnet ein interoperables externes Netzteil, das im Einklang mit internationalen Normen über eine Grundisolierung als Basisschutz und eine zusätzliche Isolierung für den Fehlerschutz verfügt oder bei dem der Basisschutz und der Fehlerschutz durch eine verstärkte Isolierung gewährleistet sind;
22.„USB-PD-Ports mit geteilter Kapazität“ bezeichnet Ports mit geteilter Kapazität, die die Anforderungen der „Universal Serial Bus Power Delivery Specification, Revision 3.2, Version 1.1, 2024-10“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllen;
23.„gleichwertiges Modell“ bezeichnet ein Modell, das hinsichtlich aller Aspekte der bereitzustellenden technischen Informationen dieselben technischen Merkmale aufweist, aber von demselben Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten als gesondertes Modell mit einer anderen Modellkennung in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
(1)Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17.
April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (ABl.
L 103 vom 18.4.2023, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/826/oj).
(2)Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.
Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl.
L 197 vom 24.7.2012, S. 38, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/19/oj).
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.