Anhang III – LOGO „GEMEINSAMES LADEGERÄT“

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Dabei gilt:
1.Das Logo muss eine Höhe (A) von mindestens 5 mm aufweisen, wenn es auf dem Typenschild angebracht ist, oder von 7 mm, wenn es auf dem Gehäuse, der Verpackung oder der Betriebsanleitung angebracht ist. Wird das Logo vergrößert, so sind die in den Zeichnungen angegebenen Proportionen beizubehalten.
2.Die Referenzfarben für das Logo sind Blau #25408f und Gelb #fdb933. Bei Verwendung von CMYK-Farben sind die Referenzfarben Blau (100 % Cyan + 90 % Magenta + 10 % Gelb + 0 % Schwarz) und Gelb (0 % Cyan + 30 % Magenta + 90 % Gelb + 0 % Schwarz). Bei Verwendung von RGB-Farben sind die Referenzfarben Blau (37 Rot + 64 Grün + 143 Blau) und Gelb (253 Rot + 185 Grün + 51 Blau).
3.Die Schriftart des Logos ist „Quicksand Bold“.
4.„XX“ ist durch den Wert der maximalen Ausgangsleistung laut Typenschild, die von einem einzelnen USB-Type-C- oder USB-PD-Port bereitgestellt wird, zu ersetzen. Bei dynamischen externen Netzteilen ist dieser Wert die garantierte Ausgangsleistung.
5.Wird das Logo auf einem dunklen Hintergrund verwendet, so kann die folgende Gestaltung verwendet werden, wobei die blaue Farbe durch die dunkle Hintergrundfarbe zu ersetzen ist:
6.Das Logo kann folgende Schwarz-Weiß-Gestaltung oder eine analoge einfarbige Gestaltung aufweisen, wenn auf dem Typenschild, dem Gehäuse, der Verpackung oder der Bedienungsanleitung nur diese Farben verwendet werden:

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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