Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

(1)In dieser Verordnung sind Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von externen Netzteilen (EPS), Batterieladegeräten für Allzweck-Gerätebatterien, drahtlosen Ladegeräten, drahtlosen Ladepads und USB-Type-C-Kabeln festgelegt.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für a) unterbrechungsfreie Stromversorgungen, d. h. für Geräte, die bei einem Absinken der Spannung aus dem Stromnetz auf ein unannehmbar niedriges Niveau automatisch aus einem Speicher eine Notstromversorgung bereitstellen; b) separate Betriebsgeräte im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission (9), mit Ausnahme von separaten Betriebsgeräten in batteriebetriebenen Produkten gemäß Anhang III Nummer 2 Buchstabe c der genannten Verordnung, für die keine andere Ausnahme gemäß Anhang III der genannten Verordnung gilt; c) separate Betriebsgeräte für Leuchten für die Notbeleuchtung gemäß Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 der Kommission (10); d) separate Betriebsgeräte für Lichtquellen mit niedrigem Lichtstrom; e) externe Netzteile, die ausschließlich für die Verwendung mit Medizinprodukten im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) ausgelegt, geprüft und in Verkehr gebracht wurden; f) Dockingstationen für autonome Geräte, d. h. Vorrichtungen, in denen ein batteriebetriebenes Gerät, das Funktionen erfüllt, bei denen es sich ohne Eingreifen des Nutzers bewegen muss, sich selbst in die Ladeposition bringt; g) externe Netzteile, die ausschließlich zur Verwendung mit Transportmitteln für Personen oder Güter ausgelegt, geprüft und in Verkehr gebracht werden; h) Verbraucherprodukte, bei denen die Primärlast der innerhalb der Verbraucherprodukte selbst umgewandelten Spannung nicht an ein separates Endgerät geliefert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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