ErwGr. 16

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Externe Netzteile, die für Telekommunikationsanwendungen wie z. B. WLAN-Router verwendet werden, sind in der Regel so ausgelegt, dass sie einen hohen Überspannungsschutz aufweisen, sodass sie z. B. auch einem Blitzereignis standhalten können. Interoperable externe Netzteile sollten über einen solchen Schutz verfügen, damit sie für diese Anwendungen genutzt werden können und generell eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegenüber Überspannungsereignissen aufweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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