ErwGr. 21

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Externe USB-Type-C-Netzteile sind interoperabel und können mit USB-Kabeln mit unterschiedlichen Eigenschaften verwendet werden, die sich in unterschiedlichem Maß auch auf ihre Gesamtenergieeffizienz auswirken. Es ist daher wichtig, gleiche Bedingungen für diese externen Netzteile zu gewährleisten und dazu die Verwendung eines standardisierten und gängigen Prüfkabels in Betracht zu ziehen. Bei Anwendung eines Korrekturfaktors auf die Ergebnisse einer ohne Kabel durchgeführten Prüfung ist es möglich, auf ein solches physisches USB-Kabel zu verzichten und die Messunsicherheit zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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