ErwGr. 23

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Bestimmte als „dynamische Netzteile“ bezeichnete externe Netzteile können so ausgelegt sein, dass sie eine Höchstleistung nur für einen kurzen Zeitraum von etwa einigen Minuten bereitstellen können, an den sich ein Zeitraum einer niedrigeren, auch als garantierte Leistung bezeichneten kontinuierlichen Leistung anschließt. Die Prüfbedingungen für solche externen Netzteile sollten ausschließlich auf der garantierten Leistung beruhen, und die Informationsanforderungen sollten sich auf die garantierte Leistung beziehen, insbesondere da die externen Netzteile auch kontinuierlich genutzt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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