ErwGr. 11

REG_2025_2058 · zur Änderung der Anhänge II und III und zur Berichtigung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Lebensmittel für eine besondere Ernährung

Die Lebensmittelkategorie 13.4 betrifft Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission (9), die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind. Die genannte Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 aufgehoben. Da die Kategorie 13 Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 betrifft und Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, in der genannten Verordnung nicht erfasst sind, sollte diese Lebensmittelkategorie als neue Unterkategorie 18.3 in die Lebensmittelkategorie 18 überführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2025

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