ErwGr. 12

REG_2025_2058 · zur Änderung der Anhänge II und III und zur Berichtigung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Lebensmittel für eine besondere Ernährung

Aufgrund der Einführung der neuen Lebensmittelkategorien 18.2 und 18.3 muss eine neue Lebensmittelkategorie 18.1 für verarbeitete Lebensmittel, die nicht unter die Unterkategorien 18.2 und 18.3 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung, geschaffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2025

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