ErwGr. 31

REG_2025_2083 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems

Gibt ein zugelassener CBAM-Anmelder aufgrund falscher Angaben eines Dritten, nämlich eines Betreibers, eines Prüfers oder einer unabhängigen Person, die die Unterlagen zum CO2-Preis bescheinigt, nicht die korrekte Anzahl von CBAM-Zertifikaten ab, so sollten die zuständigen Behörden bei der Verhängung von Sanktionen die jeweiligen besonderen Umstände wie Dauer, Schwere, Umfang, Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit oder Wiederholung der Verstöße oder die Kooperationsbereitschaft des zugelassenen CBAM-Anmelders berücksichtigen können. Dies würde eine Minderung der Sanktion bei geringfügigen oder unbeabsichtigten Fehlern ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 31 REG_2025_2083 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 31 REG_2025_2083 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.