ErwGr. 3

REG_2025_2225 · zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Am 30. Januar 2024 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme (3) an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Magnesium-L-Threonat unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist und dass es eine Quelle ist, aus der Magnesium bioverfügbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.11.2025

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