ErwGr. 5

REG_2025_2225 · zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Verwendung von Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 gesundheitlich unbedenklich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.11.2025

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