ErwGr. 1

REG_2025_2274 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1487 hinsichtlich der Annahme des Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung von Safenern und Synergisten

Mit der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission (2) wurden die Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten festgelegt und ein Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung der bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten erstellt. Mit diesem Arbeitsprogramm soll dafür gesorgt werden, dass alle bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 innerhalb von fünf Jahren nach seiner Annahme schrittweise überprüft und genehmigt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.11.2025

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