ErwGr. 26

REG_2025_2365 · über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Um die Angemessenheit des für jede Anlage ausgearbeiteten Risikomanagementplans zu beurteilen, sollten die Wirtschaftsteilnehmer die pro Jahr freigesetzte Menge an Kunststoffgranulat schätzen und zusammen mit der Gesamtmenge des gehandhabten Kunststoffgranulats dokumentieren. Um die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer zu verringern, sollten die zuständigen Behörden und Zertifizierungsstellen Informationen über geschätzte freigesetzte Mengen im Rahmen der Berichterstattungspflicht nach Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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