ErwGr. 4

REG_2025_2365 · über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Kunststoffgranulatstaub sind die Industrierückstände aus der Handhabung, Zerkleinerung oder Verarbeitung von Kunststoffgranulat, die nicht für die Herstellung von Kunststofferzeugnissen verwendet werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der Begriffsbestimmung für Kunststoffgranulat in dieser Verordnung fallen. Die Entstehung dieses Staubs ist schwer zu vermeiden, kann aber minimiert werden. Dieser Staub sollte durch Filter oder Auffangvorrichtungen als Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahme am Arbeitsplatz abgesondert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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