ErwGr. 7

REG_2025_2365 · über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Um die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe zu bekämpfen, erkannte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 16. Januar 2018 mit dem Titel „Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ die Risiken von Mikroplastik an und forderte innovative Lösungen für die Bekämpfung der verschiedenen Quellen freigesetzten Mikroplastiks. Die Kommission bekräftigte dieses Bekenntnis in ihren Mitteilungen vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal, vom 11. März 2020 über den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und vom 12. Mai 2021 über den Null-Schadstoff-Aktionsplan. Zu den Zielen des Null-Schadstoff-Aktionsplans für 2030 gehört die Reduzierung der in die Umwelt freigesetzten Menge an Mikroplastik um 30 %.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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