ErwGr. 3

REG_2025_2439 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen

Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 wurden besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung von Kraftstoffen eingeführt, die an Tankstellen geliefert werden. Bestimmte Anforderungen, darunter die Angabe des Lieferanten, der Nennmenge und des eindeutigen Rezepturidentifikators, erschienen jedoch für die Unternehmen umständlich und kostspielig, ohne dass sie mit einem Vorteil für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbunden wäre. Daher zielt die Kommission darauf ab, diese Anforderungen zu ändern und geeigneter zu machen, indem unnötige und aufwendige Kennzeichnungsvorschriften gestrichen werden. In Anbetracht dieser voraussichtlichen Änderungen ist es angebracht, das Datum des Geltungsbeginns dieser Anforderungen weiter zu verschieben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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