ErwGr. 4

REG_2025_2439 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen

Die Verordnung (EU) 2024/2865 enthält Übergangsbestimmungen, die es den Unternehmen ermöglichen, die mit der genannten Verordnung eingeführten neuen Vorschriften freiwillig vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung anzuwenden. Um die Kohärenz mit dem längeren Aufschub zu gewährleisten und Rechtsklarheit für die Wirtschaftsakteure zu schaffen, ist es erforderlich, die Zeitpunkte für die Anwendung dieser Übergangsbestimmungen in Bezug auf verbindliche Formatierungsanforderungen, Neukennzeichnung, Werbung, Fernabsatzangebote und Kennzeichnung an Tankstellen zu ändern und sie an die verlängerten Fristen für die spätere Anwendbarkeit anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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