Art. 49 – Inkrafttreten

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt für die Finanzierung von Tätigkeiten im Rahmen dieser Verordnung, die im Haushaltsjahr 2027 oder später beginnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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