ErwGr. 10

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden „Behörde“) ist eine Einrichtung der Union im Sinne von Artikel 263 AEUV, deren Zweck die Eintragung, Kontrolle und Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen ist. Die Eintragung sollte erforderlich sein, um einen europäischen Rechtsstatus zu erhalten, mit dem eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden sind. Um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen, sollte die Behörde unabhängig sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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