ErwGr. 13

REG_2025_2454 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

Für den Heringsbestand in der westlichen Ostsee empfiehlt der ICES im achten Jahr in Folge Nullfänge. Wie schon 2024 hat der ICES die Schätzungen der Biomasse für die Vorjahre nach unten korrigiert und schätzt, dass die Biomasse 2025 immer noch nur bei 52 % von Blim liegt, auch wenn sie seit 2021 kontinuierlich zugenommen hat. Darüber hinaus liegt die Rekrutierung nach wie vor auf einem historischen Tiefstand, und es wird nicht davon ausgegangen, dass die Biomasse 2027 über Blim anwächst. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 5 Buchstaben c und f der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten die Fangmöglichkeiten für unvermeidbare Beifänge auf einem niedrigen Wert festgesetzt werden, um die sozioökonomischen Folgen zu vermeiden, die sich aus Null-Fangmöglichkeiten ergäben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.12.2025

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