ErwGr. 27

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Bei Daten in Privatbesitz handelt es sich um die sehr großen Datenmengen, die private Einrichtungen infolge ihrer Tätigkeit besitzen und die von den nationalen statistischen Stellen und von der Kommission (Eurostat) zur Erstellung amtlicher Statistiken verwendet werden könnten. Diese Daten können den Erfassungsbereich, die Aktualität und die Krisenreaktionskapazitäten der europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken verbessern und statistische Innovationen ermöglichen. Diese Daten können bestehende demografische Statistiken und Migrationsstatistiken ergänzen, statistische Innovationen bewirken und sogar zur Erstellung frühzeitiger Schätzungen beitragen, sofern die Rechte und Freiheiten der Dateninhaber geschützt werden. Die nationalen statistischen Stellen und die Kommission (Eurostat) haben Zugang zu diesen Daten und sind in der Lage, diese Daten zu nutzen und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 mit privaten Dateninhabern zusammenarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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