ErwGr. 30

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem geeigneten, von der Kommission (Eurostat) bereitzustellenden technischen Format bereitstellen. Internationale Normen, wie die SDMX-Initiative (Statistical Data and Metadata Exchange), und innerhalb der Union entwickelte statistische oder technische Normen, wie Standards für Metadaten und Validierung oder Grundsätze des Europäischen Interoperabilitätsrahmens, sollten im erforderlichen Ausmaß für europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken verwendet werden. Der AESS hat die ESS-Standards für Metadaten und Qualitätsberichte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 gebilligt. Diese Standards sollen zur Harmonisierung der Qualitätssicherung und -berichterstattung im Rahmen der vorliegenden Verordnung beitragen und sollten daher eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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