ErwGr. 31

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sollten die in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten Qualitätskriterien in Bezug auf Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit und Kohärenz erfüllen. Die Qualität dieser Statistiken sollte verbessert werden, soweit sich die Bedürfnisse der Union weiterentwickeln, und es sollten Mechanismen zur Reaktion auf mögliche Situationen, in denen die Qualität der Daten nicht sichergestellt ist, eingerichtet werden. Geeignete Ergebnisse der von der Kommission (Eurostat) durchgeführten Qualitätsbewertung sollten den Nutzern von Statistiken öffentlich zugänglich sein, indem der kostenlose und einfache Zugang zu diesen Statistiken über die Datenbanken der Kommission (Eurostat) auf ihrer Website und in ihren Veröffentlichungen sichergestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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