ErwGr. 4

REG_2025_2458 · über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) erteilt dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik regelmäßig den Auftrag, die langfristige Tragfähigkeit und Qualität der öffentlichen Finanzen anhand von Bevölkerungsvorausberechnungen zu beurteilen, die von Eurostat erstellt werden. Diese Bevölkerungsvorausberechnungen werden auch für politische Analysen im Rahmen des Europäischen Semesters verwendet. Die Kommission (Eurostat) sollte über alle Statistiken verfügen, die erforderlich sind, um Bevölkerungsvorausberechnungen entsprechend dem Informationsbedarf der Union zu erstellen und zu veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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