ErwGr. 1

REG_2025_2473 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Betabaculovirus phoperculellae, elementarem Eisen und Rapsöl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für die Wirkstoffe Betabaculovirus phoperculellae und elementares Eisen wurden keine spezifischen Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt. Daher gilt für diese Wirkstoffe der in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegte Standardwert von 0,01 mg/kg. Da für den Wirkstoff Rapsöl keine RHG erforderlich waren, wurde dieser Wirkstoff vorläufig in Anhang IV der genannten Verordnung aufgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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