ErwGr. 2

REG_2025_2473 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Betabaculovirus phoperculellae, elementarem Eisen und Rapsöl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Kommission genehmigte Betabaculovirus phoperculellae als Wirkstoff mit geringem Risiko (2) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3). Nach Auffassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) birgt die Exposition gegenüber diesem Stoff keine Gesundheitsrisiken für die Verbraucher (4). Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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