ErwGr. 60

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Die meisten der Spielzeughersteller, die den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen, sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Kommission sollte KMU zusätzliche Unterstützung gewähren, um sie bei der Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten neuen Anforderungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission praktische Leitlinien zur Durchführung von Sicherheitsbewertungen und zur Erstellung eines digitalen Produktpasses für die von ihnen hergestellten Spielzeuge veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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