ErwGr. 68

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Bei der Sicherheitsbewertung sollten die Hersteller die im Spielzeug vorhandenen chemischen Stoffe und das mögliche nicht beabsichtigte Vorhandensein von Stoffen, die allgemeinen Verboten oder anderen Beschränkungen unterliegen, bewerten und feststellen, ob ihr Vorhandensein in solchen Mengen bei guter Herstellungspraxis technisch unvermeidbar ist und ob das Spielzeug sicher ist. Bei der Bewertung sollte der Umfang möglicher Prüfungen festgelegt werden, insbesondere für jene Stoffe, bei denen nach guter Herstellungspraxis vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie im Spielzeug, auch als Spuren, vorhanden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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