ErwGr. 23

REG_2025_2600 · über Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Aufgrund der Handlungen Russlands in der Ukraine, die eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheitslage in der Union darstellen, mussten die Union und ihre Mitgliedstaaten die Investitionen in ihre Verteidigungsfähigkeiten erheblich ausweiten. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 sind die Verteidigungsausgaben der Union im Verhältnis zum BIP um rund 0,25 Prozentpunkte auf 1,5 % des BIP im Jahr 2024 (bzw. rund 270 Mrd. EUR) gestiegen. Am 28. Mai 2025 erließ der Rat als Sofortmaßnahme die Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates (6) mit dem Ziel, den Mitgliedstaaten finanziellen Beistand zur Förderung ihrer industriellen Bereitschaft im Verteidigungsbereich zu gewähren. In der Herbstprognose 2025 der Kommission wird eine weitere Erhöhung der Verteidigungsausgaben um rund 0,5 Prozentpunkte bis zum Jahr 2027 projiziert, womit diese Ausgaben 2,0 % des BIP (bzw. rund 405 Mrd. EUR) erreichen würden. Zusätzlich zu diesen ökonomischen Folgen für die Wirtschaft der Union, die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht werden, löst Russland durch seine Handlungen selbst direkte ökonomische Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union aus. Dies würde sich sofort drastisch verschärfen, hätte Russland in Ermangelung eines Verbots von Transfers Zugang zu zusätzlichen Mitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2025

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