ErwGr. 15

REG_2025_2611 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels

Europol sollte als Plattform der Union für strafrechtliche Informationen und als Diensteanbieter fungieren, insbesondere indem es im Einklang mit dieser Verordnung und der Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ein sicheres Netz für den Datenaustausch, z. B. die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (Secure Information Exchange Network Application; SIENA), zur Verfügung stellt und damit den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, Europol, anderen Unionseinrichtungen, Drittstaaten und internationalen Organisationen erleichtert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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