ErwGr. 3

REG_2025_2611 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels

Schleuserkriminalität bezeichnet eine kriminelle Handlung, die im Streben nach Profit das menschliche Leben und die Würde des Menschen missachtet und dabei die Grundrechte der betroffenen Menschen verletzt und die Ziele der Union im Bereich der Migrationssteuerung untergräbt. In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 hat der Europäische Rat die Bedeutung der Bekämpfung von Schleusern und die Bereitschaft bekräftigt, mehr zu unternehmen, um irreguläre Ausreisen und den Verlust von Menschenleben zu verhindern, etwa durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern. Menschenhandel ist eine schwere Straftat, die häufig im Rahmen der organisierten Kriminalität begangen wird, einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte darstellt und nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ausdrücklich verboten ist. Die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und die Unterstützung seiner Opfer, unabhängig von ihrem Herkunftsland, ist für die Union und die Mitgliedstaaten weiterhin ein vorrangiges Ziel. Es gilt, in diesem Sinne, die Schlagkräftigkeit der Strafverfolgungsbehörden beim Vorgehen gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu verbessern und dafür die Gesamtkapazitäten von Europol und insbesondere des spezialisierten Zentrums der Union für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels aufzustocken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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