ErwGr. 6

REG_2025_2611 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels

Ein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung wurde 2016 vom Verwaltungsrat von Europol (im Folgenden „Verwaltungsrat“) gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 als ein spezialisiertes Zentrum der Union eingerichtet. Angesichts der Zunahme der kriminellen Handlungen von Schleusern und Menschenhändlern, die Unterstützung bei irregulären Einreisen in die Union und bei der irregulären Sekundärmigration innerhalb der Union leisten, der raschen Anpassungsfähigkeit der organisierten kriminellen Gruppen sowie des Aufkommens neuer Vorgehensweisen und ausgefeilter Methoden ist es dringend erforderlich, dass dieses Zentrum erheblich aufgewertet wird, indem es als ständige Struktur innerhalb von Europol eingerichtet wird. Es sollte „Europäisches Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ heißen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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