REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)
(1)Die Kommission überwacht die Durchführung des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine regelmäßig und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die erzielten Fortschritte, einschließlich über den Grad der Beteiligung von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen sowie über die Gesamtausgaben des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine (aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahmen und Form des Unionsbeitrags). Die Kommission führt die notwendigen Überwachungsmodalitäten ein, um sicherzustellen, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Programms sowie des Unterstützungsinstruments für die Ukraine effizient, wirksam und zeitnah erfasst werden. Zu diesem Zweck können für Empfänger von Unionsmitteln und gegebenenfalls für Mitgliedstaaten verhältnismäßige Berichterstattungsanforderungen festgelegt werden.
(2)Die Kommission erstellt bis zum 30. Juni 2027 einen gegebenenfalls auf Indikatoren beruhenden Bericht zur Evaluierung der Durchführung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen und ihrer Ergebnisse sowie zur Bewertung der Notwendigkeit einer möglichen Überarbeitung dieser Verordnung. Der Evaluierungsbericht stützt sich auf Konsultationen der Mitgliedstaaten und der wichtigsten Interessenträger und bewertet den Beitrag der vorliegenden Verordnung zu den Fortschritten bei der Steigerung des Werts der auf kooperative Weise beschafften Verteidigungsgüter, des Werts des Handels mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU und des Werts der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten, die innerhalb der Union beschafft werden.
(3)Die Kommission legt diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, erforderlichenfalls mit entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen.
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