ErwGr. 5

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Am 20. Juli 2023 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2023/1525 (5) an, mit der der Ausbau der Herstellungskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie zügig unterstützt, die Lieferketten gesichert, effiziente Beschaffungsverfahren erleichtert, Defizite bei den Produktionskapazitäten behoben und Investitionen gefördert werden sollen. Am 18. Oktober 2023 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2023/2418 (6) an, mit der die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Beschaffungsphase unterstützt werden soll, um so — auf kooperative Weise — die dringendsten und kritischsten Lücken zu schließen, insbesondere jene, die durch die Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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