ErwGr. 87

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Als Teil des Rahmens für die Krisenvorsorge sollte die Kommission Stresstests und Simulationen durchführen und koordinieren, wobei insbesondere auf den Empfehlungen des Ausschusses für die Versorgungssicherheit im Verteidigungsbereich (im Folgenden „Ausschuss“) in Bezug auf unverzichtbar wichtige Themen für Lieferketten im Verteidigungsbereich aufgebaut werden sollte. Die Kommission könnte in diesem Zusammenhang Szenarien und Parameter entwickeln, mit denen die besonderen Risiken im Zusammenhang mit einer Krise bei der Versorgung mit krisenrelevanten Gütern erfasst werden. Um zu gewährleisten, dass alle einschlägigen Akteure auf Krisen vorbereitet sind, müssen alle Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Hohe Vertreter, die EDA und andere einschlägige Akteure eingeladen werden, sich auf freiwilliger Basis an jenen Stresstests zu beteiligen. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission die Ausarbeitung von Strategien für die Krisenvorsorge, einschließlich Strategien für die Krisenkommunikation und den Austausch von Informationen über in schwierigen Situationen geltende Beschränkungen, erleichtern und fördern. In Anbetracht dessen, wie sensibel Daten im Zusammenhang mit Engpässen entlang der Lieferketten für die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten sind, sollten die Ergebnisse jener Stresstests Verschlusssachen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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